FAQs

Warum haben einige Produkte immer noch die "+"-Klassen?

  • Derzeit gibt es 15 Produktkategorien, die im Rahmen der Energiekennzeichnung berücksichtigt werden. Die Einführung eines erneuerten Labels wird schrittweise erfolgen und nicht für alle Produktkategorien gleichzeitig vorgenommen werden. In dieser ersten Phase im Laufe des Jahres 2021 werden nur 5 Produktkategorien das umgestaltete Energielabel erhalten: Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlschränke, einschließlich Weinlagerungsgeräte und Gefrierschränke, Fernsehgeräte und Bildschirme sowie Lichtquellen. Für alle anderen Produktkategorien wird das Label noch einige Jahre so bleiben, wie es ist. Auch für die genannten 5 Produktkategorien wird es im Laufe des Jahres 2021 noch alte "+"-Labels auf dem Markt geben. Dies kann bis zum Ende der Übergangszeit der Fall sein, bis die Energielabels schließlich ersetzt werden oder auch Produkte zutreffen, welche vom Markt genommen werden und Auslaufmodelle darstellen. Diese Auslaufmodelle können noch bis zum 30. November 2021 mit den alten "+"-Energielabels verkauft werden, mit Ausnahme von Lichtquellen, welche nur noch bis zum 28. Februar 2023 mit dem alten Energielabel verkauft werden können.

Wie kann ich die Leistung von Produkten mit dem alten und dem neuen Energielabel vergleichen?

  • Es ist nicht möglich, eine genaue Übereinstimmung zwischen den Informationen auf dem alten und dem neuen Energielabel herzustellen: Dies liegt daran, dass die neu skalierten Energielabels mit neuen und strengeren Testmethoden erstellt werden. Neben dem Label können Sie auch das Produktdatenblatt konsultieren, das weitere technische Daten enthält, die das Energielabel ergänzen. Sowohl das Energielabel als auch das Produktdatenblatt für alle in der Europäischen Union vermarkteten Produkte werden in der EPREL-Datenbank verfügbar sein. Sie können Ihre Anfrage jedoch auch an den Händler richten, da die Hersteller für Produkte, die bereits vor dem Datum der Neuskalierung in Verkehr gebracht wurden, dem Händler sowohl das bestehende als auch das neuskalierte Energielabel zur Verfügung stellen müssen. In jedem Fall müssen Sie bedenken, dass sich lediglich die Effizienzklasse, also der Buchstabe auf dem Energielabel ändert, nicht aber der Energieverbrauch.

Wie werden die verschiedenen Energieklassen berechnet?

  • Ausgehend vom alten Label liegen dem neuen Energielabel ein verbessertes Prüfverfahren und Berechnungsalgorithmen zugrunde. Die Berechnungen erfolgen unter Verwendung harmonisierter Normen oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden. Produkte werden unter labortechnisch kontrollierten Bedingungen, unter spezifischen und genau festgelegten Betriebsbedingungen getestet und verschiedene Variablen werden gemessen. Darunter Volumen, Kapazität, Leistung, Energieverbrauch usw. Diese Variablen werden dann in mathematische Algorithmen eingespeist, welche einen Energieeffizienzindex berechnen, der in eine Energieeffizienzklasse übersetzt wird.

Wie werden die Einsparungen berechnet?

  • Die Energieeffizienzskala legt einen Leistungsbereich pro Klasse fest. Die Produkte werden in Laboren unter spezifischen und gut kontrollierten Betriebsbedingungen getestet und mehrere Variablen werden gemessen. Je nach Produkt werden bei der Berechnung der Energieeffizienz nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch andere Variablen berücksichtigt. Durch den Vergleich des Energieverbrauchs von Produkten, kann das Einsparpotential geschätzt werden.

Was passiert in meinem Land?

  • Die Energiekennzeichnungsverordnung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Daher werden die neu gestalteten Energielabels auch in Ihrem Land ab dem 1. März in Kraft treten. Um diesen Prozess zu unterstützen, werden eine Sensibilisierungskampagne durchgeführt und verschiedene Materialien zur Verfügung gestellt.

Wann wird das neue Energielabel für den Verbraucher in Geschäften, physisch und online, sichtbar sein?

  • Die EU-Gesetzgebung für das Energielabel hat sich für folgende Produkte geändert: Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühlschränke, einschließlich Weinlagergeräte, Gefriergeräte, Displays und Lichtquellen. Das neue Energielabel mit dem QR-Code wird ab dem 1. März 2021 (1. September 2021 für Lichtquellen) anwendbar sein. Geräte, die nach dem 1. November 2020 auf den Markt gebracht werden, können jedoch bereits das neue Energielabel auf der Innenseite der Verpackung tragen.

Welche zusätzlichen Informationen werden die neuen Energielabels liefern?

  • Je nach Produkt werden die Energielabels nicht nur den Stromverbrauch anzeigen, sondern auch andere energetische und nicht-energetische Informationen mit intuitiven Piktogrammen enthalten, um Produkte vergleichbarer zu machen und eine besser informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. So werden unter anderem Informationen über den Wasserverbrauch pro Waschgang, Volumen, Kapazität und Geräuschemissionen enthalten sein. Ein neues Element dieser Energielabels ist ein QR-Code, mit dem Verbraucher zusätzliche, offizielle (nicht-kommerzielle) Informationen erhalten können, indem sie den Code mit einem handelsüblichen Smartphone scannen und auf die Europäische Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL) zugreifen.

Warum der Schritt zu einem einzigen Energielabel "A bis G"?

  • Die Ziele dieser Gesetzgebung stehen im Einklang mit der Politik der Kreislaufwirtschaft, die darauf abzielt, den Verbrauchern bessere Informationen zur Verfügung zu stellen und so fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Die aktuelle Überarbeitung des Energielabels zielte hauptsächlich darauf ab, zu einem einfacheren Instrument zurückzukehren: der Skala des Energielabels "A bis G", die von den Verbrauchern gut verstanden wird.

Was sind die Vorteile der Energiekennzeichnung?

  • Das EU-Energielabel wurde entwickelt, um den Verbrauchern genaue, erkennbare und vergleichbare Informationen über den Energieverbrauch, die Leistung und andere wesentliche Merkmale von Haushaltsprodukten zu geben. Es ermöglicht den Verbrauchern zu erkennen, wie energieeffizient ein Produkt wirklich ist und das Potenzial eines Produkts zur Senkung der mit dem Energieverbrauch verbundenen Kosten zu beurteilen. Das derzeit verwendete A+++/G-Kennzeichnungsschema ist weniger effektiv geworden. Die gemischte Label-Skala mit vielen "+" ist nicht mehr sehr transparent und die Mehrheit der Produkte befindet sich bereits heute in den 2-3 Top-Klassen. Dadurch wird es für die Verbraucher schwierig, die effizientesten Produkte zu unterscheiden. Die Europäische Union hat deshalb das Label überarbeitet und nach den Bedürfnissen der Anwender optimiert. Das neue Label, das ab dem 1. März 2021 in physischen Geschäften und Online-Shops eingeführt wird, umfasst nur noch die Labelklassen A bis G. Die Klassenstufen werden regelmäßig aktualisiert. Insgesamt sorgen die Energiekennzeichnung und die Ökodesign-Verordnung für eine jährliche Energieeinsparung von rund 150 Millionen Tonnen Öläquivalent (Mtoe).

Sind die Leistungsparameter, die zur Bewertung der neuen Energieklasse herangezogen werden, dieselben wie beim alten Energielabel?

  • Für jedes Produkt schreibt eine spezifische Verordnung vor, wie Produkte getestet werden und wie der Gesamtenergieeffizienzwert und andere Parameter wie Nennleistung, Energieverbrauch, Geräuschpegel und Leistungsindizes gemessen und berechnet werden. Im Zuge der Neuskalierung wurden die Prüf- und Berechnungsverfahren aktualisiert und einige der Parameter überarbeitet.

Ist es nur eine Neuskalierung: Aus A+++ wird C? Oder kommen weitere Parameter hinzu?

  • Der überarbeitete Rahmen kehrt zu einer Kennzeichnungsskala von ""A bis G"" zurück und verzichtet damit auf die zusätzlichen ""+""-Klassen. Zusätzlich wurden bei der Neuskalierung die Prüf- und Berechnungsverfahren aktualisiert und einige der berücksichtigten Parameter überarbeitet. Dies bedeutet, dass es sich nicht nur um eine Neufestsetzung, sondern um einen umfassenderen Ansatz für die Energiekennzeichnungsverordnung handelt.

Ich habe ein Gerät gekauft, auf dem im Geschäft ein Energielabel der Klasse A++ angebracht war. Im Inneren des Kartons befindet sich ein Energielabel mit der Klasse C. Wurde ich reingelegt?

  • Nein, wurden Sie nicht. Bei den vier genannten Geräten, sowie bei Fernsehern und elektronischen Displays, könnte man ab dem 1. November 2020 in der Verpackung das neue Energielabel neben dem alten finden - speziell bei Produkten, die nach diesem Datum auf den Markt kommen. In der Übergangszeit vom 1. November 2020 bis zum 1. März 2021 darf jedoch nur das alte Label auf Produkten angebracht werden. Ab dem 1. März wird das neue Label in den Geschäften sichtbar sein.

Bedeutet die neue Skalierung, dass das Gerät weniger effizient ist?

  • Nein. Es ist wichtig zu betonen, dass, obwohl die Einstufung auf dem neuen Energielabel anders ist, die Energieleistung des Geräts die gleiche ist. Der Unterschied liegt in der Tatsache, dass sich der Energieeffizienzindex und die Art und Weise, wie die Produkte getestet werden, für das neue Energielabel im Vergleich zur alten Version unterscheiden.

Sollen Geräte nach dem neuen Energielabel die Klasse A erreichen?

  • Wenn ja, was wird dann passieren? Ja, das werden sie. Um eine geschlossene A-G-Skala aufrechtzuerhalten, wird der Prozess der Neuskalierung periodisch erfolgen müssen. Sobald die neuen Energielabels eingeführt sind, wird daher eine weitere Neuskalierung durch eine signifikante Anzahl von Produkten ausgelöst, die in die 2-Top-Klassen fallen: entweder 30 % in Klasse A oder 50 % in beiden Klassen A und B. Ein zweites Kriterium sind weitere zu erwartende technologische Entwicklungen.

Ist das neue Label für alle Gerätetypen mit bestehenden Energielabels verpflichtend?

  • Die Einführung der neuen Energielabels wird von der EU schrittweise in Produktgruppen umgesetzt. Die erste Gruppe der betroffenen Produkte, die ab 2021 mit den neuen Energielabels versehen werden, sind:

-  Haushaltskühlschränke und -gefriergeräte

- Waschmaschinen und Waschtrockner - Geschirrspülmaschinen

- TV-Geräte und Bildschirme

- Leuchtmittel

Ebenfalls ab dem 1. März erhalten auch Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (auch bekannt als gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte) das Energielabel. Dieses Label wird nur für den professionellen Einzelhandel relevant sein und ist für den privaten Verbraucher möglicherweise nicht sichtbar. Für andere gelabelte Produktgruppen wie Klimageräte, Wäschetrockner, Staubsauger, Warmwasserbereiter etc. werden die neuen, neu gestaffelten Labels ab 2022 erwartet.

Gibt es eine Entsprechung zwischen dem alten und dem neuen Energielabel?

  • Es ist nicht möglich, eine genaue Übereinstimmung zwischen den auf dem alten und dem neuen Energielabel angezeigten Informationen herzustellen: Dies liegt daran, dass die neu skalierten Energielabel unter Verwendung neuer und strengerer Methoden zur Prüfung und Berechnung des EEI - Energy Efficiency Index - ausgearbeitet werden. Das bedeutet, dass ein Gerät, das jetzt eine A+++ Klassifizierung anzeigt, in ein C und ein anderes Gerät in ein D umgestuft werden kann, sogar innerhalb derselben Produktkategorie.

Sind die neuen Energielabels nur für neu auf den Markt gebrachte Gerätemodelle oder für alle Modelle (alte und neue) verpflichtend?

  • Die neuen Energielabels sind für alle Modelle, sowohl alte als auch neue, für die Produktkategorien verpflichtend, die in dieser ersten Welle der Neuskalierung des Energielabels enthalten sind (Haushaltsgeräte, Fernseher und Displays sowie Lichtquellen). Ausnahmen sind: - für Kühlschränke, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Fernseher und Displays, die nicht mehr auf den Markt gebracht werden, für diese gibt es eine 9-monatige Übergangsfrist, in der die Produkte vom Einzelhandel noch ohne Umlabelung verkauft werden können, d.h. diese können bis zum 30. November 2021 mit dem alten Label verkauft werden.

Wann sind die Hersteller verpflichtet, die neuen Kennzeichnungen anzubringen?

  • Für Kühlschränke, Gefriergeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, TV-Geräte und Displays:

- Hersteller müssen ab dem 1. November 2020 die neuen Energielabels auf den Produktverpackungen bereitstellen, zusammen mit den neuen technischen Informationen)

  • Für Lichtquellen:

- Die Hersteller müssen die neuen technischen Informationen ab dem 1. Mai 2021 bereitstellen.

- Hersteller müssen die neue Kennzeichnung auf der Produktverpackung ab dem 1. September 2021 bereitstellen

Wo können wir mehr Informationen finden?

Wird es eine Übergangszeit zwischen den beiden Energielabels geben?

  • Die konkreten Zeitpunkte, Übergangsfristen und Bedingungen für die Einführung der neuen Labels hängen von der Produktart und anderen zusätzlichen Bedingungen ab: Bei Haushaltsgeräten, Fernsehern und Displays sollten Einzelhändler Folgendes beachten: - Die neuen Energielabels werden erst ab dem 1. März 2021 angezeigt (sowohl in physischen Geschäften als auch in Online-Shops) - Es gibt eine Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen (bis zum 18. März 2021) für Händler, um die bestehenden Energielabels durch die neuen, neu skalierten Energielabels zu ersetzen. Die einzigen Ausnahmen gelten für Geräte, die bereits vor dem 1. November 2020 auf dem Markt waren, aber nach diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht wurden, oder wenn ein Lieferant seine Tätigkeit eingestellt hat. In diesen Fällen dürfen diese Produkte während 9 Monaten (1. März 2021 und 30. November 2021) noch mit dem alten Energielabel verkauft werden und es müssen keine neuen Informationen von den Lieferanten bereitgestellt werden. Ab dem 1.12.2021 dürfen Produkte mit dem alten Label nicht mehr verkauft werden. Für Lichtquellen: - Die neuen Energielabels werden ab dem 1. September 2021 angezeigt (sowohl in physischen Geschäften als auch in Online-Shops). Es gibt eine Übergangsfrist von 18 Monaten (bis zum 28. Februar 2023) für Einzelhändler, um das umgestaltete Energielabel auf der Produktverpackung anzubringen.

Gibt es Beiträge, um Anreize für die neue Energieskala zu schaffen?

  • Die Europäische Kommission finanziert mehrere Projekte, die darauf abzielen, die Übergangsphase zu erleichtern, alle beteiligten Akteure zu informieren und zu unterstützen und die Beschränkungen, die dieser Prozess auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette vom Hersteller bis zum Verbraucher haben kann, zu minimieren. Nationale Anreize werden innerhalb der Grenzen der europäischen Regeln für staatliche Beihilfen gewährt.