Das neue Energielabel und das umweltfreundliche Öffentliche Beschaffungswesen

Nach unterschiedlichen nationalen Gesetzen können sich öffentliche Einrichtungen dafür entscheiden, nur die energieeffizientesten Produkte im Rahmen ihrer Strategien für ein umweltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen zu kaufen ("grüne Beschaffung"). Darüber hinaus könnten "grüne Beschaffungen" zu lohnenden und ergänzenden Kriterien bei ihrer Auftragsvergabe werden, auch wenn in Zukunft keine Verpflichtungen für die Vergabe öffentlicher Ausschreibungen festgelegt werden. Das macht deutlich, wie die Institutionen der Union im Rahmen des europäischen öffentlichen Beschaffungswesens die Möglichkeit prüfen, zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens, der Strategie der Kreislaufwirtschaft und der Netto-Null-Emissionsziele des "Green Deal" beizutragen, indem sie in die sektorale Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten verbindliche "grüne Beschaffungs"-Mindestkriterien (gB-Mindestkriterien) und -ziele sowie eine obligatorische Berichterstattung zur Überwachung der Fortschritte einführen. Diese minimalen gB-Kriterien könnten ein wichtiges Harmonisierungsinstrument darstellen. Um sicherzustellen, dass die Umweltpolitik der Union in diesem Sektor den Schutz des Wettbewerbs gewährleisten kann, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung potenzieller Auftragnehmer in der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten, war die Einhaltung der europäischen gB-Kriterien in diesem Sektor bisher immer freiwillig.