Lichtquellen

Wann werden die neuen, neu skalierten Etiketten von den Herstellern/Lieferanten zur Verfügung gestellt und wann müssen sie in Geschäften und Online-Shops verwendet werden?

Für neue Produkte, die nach dem 1. September 2021 auf den Markt gebracht werden, gilt:

Bis zum 31.8.2021

  • Lieferanten müssen ihre neuen Produkte auf Basis der neuen Verordnung für Lichtquellen in der EU-Datenbank (EPREL) registrieren. Sie müssen das neu skalierte Label auf der Verpackung aufdrucken sowie die Produktdatenblätter den Händlern auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Die angefragten Dokumente müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Verfügung gestellt werden.

Ab dem 1.9.2021

  • Neue Produkte mit den neu skalierten Labels auf der Verpackung werden in Geschäften und Online-Shops gezeigt.

Produkte, die bereits vor dem 1. September 2021 auf den Markt gebracht werden

18 Monate Übergangsperiode vom 1.9.2021 bis zum 28.2.2023

  • Produkte, die bereits vor dem 1.9.2021 auf den Markt gebracht werden, dürfen bis zum 28.2.2023 mit dem alten Label verkauft werden.
  • Lieferanten müssen auf Anfrage der Händler für Produkte, die sich bereits im Lager der Händler befinden, Aufkleber mit den neu skalierten Labels und die Produktdatenblätter zur Verfügung stellen.

Ab 1.3.2023

  • Alte Labels auf der Produktverpackung oder angebracht an Produkten müssen mit einem Aufkleber derselben Größe mit dem neuen Label überklebt werden.
  • Darüber hinaus muss das neue Produktdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.

Was ist darüber hinaus zu berücksichtigen?

  • Die Anforderungen hinsichtlich Platzierung der Labels ändern sich nicht.
  • Wie oben angeführt ist der Austausch der Labels innerhalb einer Frist von 14 Arbeitstagen durchzuführen, wobei hier Montag bis Freitag als Arbeitstage gelten, jedoch nicht Samstage und Sonntage. Die Labels dürfen in Geschäften und Onlineshops nicht vor dem 1.3.2021 gezeigt werden.
  • Die Anforderungen hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes für den Austausch der Labels sind für Geschäfte und Online Shops gleich.
  • Jegliche visuelle Werbung für ein Produkt mit neu skaliertem Label, die Information zu den neuen Effizienzklassen beinhaltet, darf vor dem Anwendungsdatum der neuen Verordnungen nicht veröffentlicht werden. D. h., eine Veröffentlichung vor 1. März 2021 für Haushaltsgeräte, TVs und elektronische Displays oder vor 1. September 2021 für Lichtquellen ist nicht gestattet. Kataloge können vor diesem Datum vorbereitet, jedoch nicht verbreitet werden. Dieselbe Regelung gilt für Werbung im Internet.
  • Händler müssen das neu skalierte Label ab dem relevanten Stichtag nur in den Geschäften und in den Onlineshops zeigen. Für Produkteinheiten, die sich bereits im Lager der Händler befinden, müssen in der Verpackung befindliche alte Labels nicht ausgetauscht werden.
  • Für Lichtquellen muss der Händler das alte Label mit einem Aufkleber derselben Größe, der das neue Label zeigt, überkleben, und zwar in einem Zeitraum von 18 Monaten nach dem 1. September 2021 (also bis zum 28. Februar 2023).
  • Händler können das neue Label und das neue Produktdatenblatt ab den Stichtagen der Einführung auch von der EPREL-Datenbank herunterladen.